Können die Admins sowas bitte löschen? Óò
Sieht Carsten garnicht ähnlich...ist hoffentlich ein dummer Zufall![]()
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Travian
Hier so W4 ... fanatic un so...
Also für sowas sollte man eigentlich einen Forum-Ban bekommen, meine meinung!
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StGB:
Üble Nachrede
§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten
wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung
zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten
Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in
der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine
Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
allenfalls noch:
Kreditschädigung
§ 152. (1) Wer unrichtige Tatsachen behauptet und dadurch den
Kredit, den Erwerb oder das berufliche Fortkommen eines anderen
schädigt oder gefährdet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. Die
Freiheits- und die Geldstrafe können auch nebeneinander verhängt
werden.
(2) Der Täter ist nur auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen.
ABGB:
3) an der Ehre;
§ 1330. (1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher
Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er
berechtigt, den Ersatz zu fordern.
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den
Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und
deren Unwahrheit er kannte oder kennen mußte. In diesem Falle kann
auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden.
Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit
der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der
Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.
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In Österreich kann jeder Internet-Surfer relativ einfach mittels IP-Adresse, eine Art digitaler Fingerabdruck, identifiziert werden. Der Betreiber muss laut E-Commerce-Gesetz die IP-Adresse herausgeben, wenn es um eine gerichtlich strafbare Handlung geht.
s´carsten macht das schon und weiss auch wie und wo er mich kontaktieren kann
liebsteste
elfie
Hajduk Split
ball flachhalten, wegen so nem schnellschuss und voreiligen "dummen jungen streich" werd ich niemanden hier anzeigen oder verklagen.
da scheint aber noch jemand ne travian rechnung mit mit begleichen zu wollen. und als scheinbar schlechter travianer schafft ers nicht auf augenhöhe und auf der plattform, sondern sucht sich das erstbeste was n herr google anbietet. wobei herr google nicht die aufgabe der korrekten verknüpfung zu travian prüft... das hätte dann schon noch herr oder frau blasebalg machen müssen...
aber interessant ist die tatsache dass es auf die schweizer ebay seite verlinkt...
ich denke mal die admins werden ihrer aufgabe beizeiten nachgehen...
aber s zeigt mir: s heim ist der geilste haufendangee....
s i
Geändert von n1t (14.11.2008 um 12:52 Uhr)
Geändert von anonymous (14.11.2008 um 14:08 Uhr)
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